§ 4 Disziplinarkommission — Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz
Rückverweise
(1) Die Ahndung von Pflichtverletzungen (§§ 77 ff des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985) der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrerinnen/Landeslehrer obliegt der beim Amt der Landesregierung gebildeten Disziplinarkommission.
(2) Der Disziplinarkommission gehören als Mitglieder an:
a) ein rechtskundiger Vorsitzender bzw. ein rechtskundiger Stellvertreter;
b) ein weiterer rechtskundiger Beamter des Amtes der Landesregierung bzw. ein rechtskundiger Stellvertreter;
c) der mit der Funktion der land- und forstwirtschaftlichen Schulaufsicht betraute Beamte des Amtes der Landesregierung bzw. sein Vertreter im Amte;
d) je ein männlicher und ein weiblicher Vertreter bzw. Ersatzvertreter der Landeslehrer für Berufs- und Fachschulen.
(3) Die Disziplinarkommission ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzende (Stellvertreter), der mit der Funktion der land- und forstwirtschaftlichen Schulaufsicht betraute Beamte des Amtes der Landesregierung (Vertreter im Amte) und mindestens ein Lehrervertreter (Ersatzvertreter) anwesend sind.
(4) Die Disziplinarkommission faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Der Vorsitzende hat seine Stimme zuletzt abzugeben. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies ein Mitglied verlangt oder der Vorsitzende anordnet.
(5) Über Schuld- und Strafausmaß ist getrennt abzustimmen. Bei der Bemessung des Strafausmaßes hat auch dasjenige Mitglied mitzustimmen, das die Schuldfrage verneint hat. Falls ein Beschluß über das Strafausmaß mit einfacher Stimmenmehrheit nicht zustande kommt, sind die Stimmen für die strengste Strafe jenen für die nächstmildere Strafe so lange zuzuzählen, bis sich für eine Strafe eine einfache Mehrheit ergibt. Die Strafe der Entlassung kann nur einstimmig verhängt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft
§ 4 Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
…§ 4. (1) Statistische Einheiten im Sinne dieser Verordnung sind: 1. Unternehmen und fachliche Einheiten auf örtlicher Ebene (Betriebe) gemäß Art. 1 und 2 der Verordnung…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…§ 2. Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Sachgüter: a) Produkte gemäß dem nach § 4 Abs. 5 des Bundesstatistikgesetzes 2000 in der Bundesanstalt aufgelegten und unter der Internetadresse www.statistik.at veröffentlichten Güterverzeichnis für den Produzierenden Bereich – ÖPRODCOM in…
§ 50 NÖ GBedG 2025 · NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 50 § 50
…Einem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt seines Kindes bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 4 Abs. 1 und 2 des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , gleichartiger Rechtsvorschriften Österreichs oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Sonderurlaub unter Entfall…
§ 111 § 111
…im Bedarfsfall jeweils im Stundenplan ( Abs. 3 ) vorzusehen ist. Die Organisationszeit darf ein Fünftel der tatsächlichen Unterrichtszeit nicht überschreiten. Unterrichtseinheiten in Hauptfächern ( § 4 Abs. 1 NÖ Musikschulgesetz 2000 , LGBl. 5200), die im Rahmen des Gruppenunterrichts abzuhalten sind, sind mit folgendem Faktor zu bewerten: Gruppengröße zu Beginn…
§ 207n BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207n Unterabschnitt 5a
…festzulegen: 1. welche Schulen zu einem Schulcluster zusammengefasst werden, 2. welche Bezeichnung der Schulcluster trägt, 3. an welcher Schule die Schulcluster-Leitung eingerichtet wird und 4. zu welchem Zeitpunkt die Errichtung des Schulclusters wirksam wird. (3) Die Bildungsdirektion hat dem Schulcluster für die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben der Schulcluster-Leitung und der…
Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012
§ 4 § 4
…Verwendung (1) Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die in dem Pflanzenschutzmittelregister gemäß § 4 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 eingetragen sind. Die Verwendung umfasst das Verbrauchen, Anwenden und Ausbringen sowie das Gebrauchen, Lagern, Vorrätighalten und innerbetriebliche Befördern von Pflanzenschutzmitteln zum…
§ 74 GBG 2022 · GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 74 § 74
…des Beamten für seine dienstliche Verwendung gewährt worden ist: höchstens drei Jahre, 2. zur aa) Begründung eines Dienstverhältnisses nach § 3 oder § 4 des Entwicklungshelfergesetzes oder bb) Teilnahme an Partnerschaftsprojekten im Rahmen von Außenhilfsprogrammen der Europäischen Union (insbesondere so genannten Twinning-Projekten) oder cc) Begründung eines Dienstverhältnisses zu…
Fiaker-Betriebsordnung
§ 2 Bestimmungen über Fuhrwerke und Zugpferde
…Behörde zugewiesenen Fuhrwerknummern-Plakette gekennzeichnet sind. Diese Plakette ist von der Behörde für jene Fuhrwerke zur Verfügung zu stellen, die von der Unternehmerbewilligung ( § 4 Abs. 3 lit. c des Fiakergesetzes ) umfaßt sind. (3) Zugpferde müssen mindestens einmal jährlich von einem Tierarzt hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Eignung für die…
§ 94 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 94 § 94
…Personalvertretung und in dem Gemeinderatsbeschluß (Stadtsenatsbeschluß) über die Bewilligung des Urlaubes ist ausdrücklich auszusprechen, ob ein ausschließliches oder ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt oder nicht. (4) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung nach den Bestimmungen der Mutterschutzgesetze oder des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000 , LGBl. 2050, ein Rechtsanspruch…
§ 16 GSpG · GSpG · Glücksspielgesetz
§ 16 Spielbedingungen und Vertrieb
…tragen, und der vorherigen Bewilligung des Finanzamtes Österreich bedürfen; dies gilt nicht für Elektronische Lotterien im Sinne des § 12a Abs. 2 bis 4 . Die bewilligten Spielbedingungen sind im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zu verlautbaren und in den Geschäftslokalen des Konzessionärs und bei seinen Vertriebsstellen (Annahmestellen) zur Einsicht aufzulegen…