§ 24 § 24 — Steiermärkisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012
Gliederung
5. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 24 § 24
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Pflanzenschutzmittelgesetz, LGBl. Nr. 78/2007, außer Kraft.
Rückverweise
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