§ 23 § 23 — Steiermärkisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012
Gliederung
Rückverweise
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. September 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2) § 3 Abs. 7 letzter Satz tritt hinsichtlich der Anwendungspflicht der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes gemäß Artikel 14 und Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(3) § 3 Abs. 2 tritt mit 26. November 2015 in Kraft.
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