§ 8 § 8 — Steiermärkisches Gemeindesanitätsdienstgesetz
Rückverweise
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Landes- und Gemeindesanitätsdienstgesetz, LGBl. Nr. 58/1976, außer Kraft; die Regelungen des § 6 bleiben unberührt.
Keine Ergebnisse gefunden