Die Fachschule hat die Aufgabe,
a) die Schülerinnen und Schüler durch Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten auf die selbständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Haushaltes und auf die Ausübung einer sonstigen verantwortlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft vorzubereiten und in die Lage zu versetzen, die Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum zu erfüllen,
b) die Schülerinnen und Schüler zu demokratischen, heimatverbundenen, sittlich und religiös gefestigten und sozial denkenden Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern heranzubilden,
c) die Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und zu vertiefen sowie
d) durch zusätzliche Ausbildungsangebote den Schülerinnen und Schülern weitere Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen Raum aufzuzeigen.
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