Die finanziellen Mittel zur Sicherstellung der Erfüllung der Aufgaben der Landessportorganisation Salzburg werden beschafft:
a) durch Erträgnisse von sportlichen Veranstaltungen;
b) durch Spenden, Vermächtnisse, Sammlungen und sonstige Zuwendungen;
c) durch finanzielle Förderungen des Landes;
d) durch sonstige Einnahmen.
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