LandesrechtSalzburgLandesesetzeFestsetzung der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

Festsetzung der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date

§ 1 Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

§ 1 § 1

Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 2 Abs 1 des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl I Nr 144/2017, festgelegt.

§ 2 Inkrafttreten

§ 2 § 2

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Es ist erstmalig für den Bemessungszeitraum Jänner 2018 anzuwenden.