LandesrechtSalzburgLandesesetzeAufhebung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990 und Auflösung des Landeswohnbaufonds§ 2

§ 2Auflösung des Landeswohnbaufonds

In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date

(1) Der Fonds zur Förderung des Wohnbaus im Land Salzburg (Landeswohnbaufonds) wird aufgelöst.

(2) Sämtliche Rechte und Verpflichtungen des Landeswohnbaufonds, die zum Zeitpunkt seiner Auflösung bestehen, gehen zur Gänze auf das Land Salzburg über.

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