LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Notifikationsgesetz§ 7

§ 7

In Kraft seit 26. September 2009
Up-to-date

Hinweispflicht

§ 7

In der Kundmachung von Gesetzen und Verordnungen, die eine notifizierte technische Vorschrift enthalten, ist in geeigneter Weise auf die Durchführung des Notifikationsverfahrens hinzuweisen.

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