(1) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf das LMSVG beziehen sich auf das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG, BGBl I Nr 13/2006, in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr 121/2008.
(2) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf die BAO beziehen sich auf die Bundesabgabenordnung (BAO) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Die Verweisung auf die Verordnung (EG) Nr 882/2004 bezieht sich auf die Verordnung (EG) Nr 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz, ABl Nr L 165 vom 30. April 2004, in der jeweils geltenden Fassung.
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