§ 10 Inkrafttreten — Salzburger Landesbediensteten-Zuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz - ZuBeG
Rückverweise
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Seine Bestimmungen finden auf Zuweisungen und Betriebsübergänge Anwendung, die nach diesem Zeitpunkt vorgenommen werden.
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