Artikel VIII
Das Salzburger Bergführergesetz, LGBl Nr 76/1981, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 46/2001, wird geändert wie folgt:
1. Im § 7 Abs 3 wird das Wort "Alpingendarmerie" durch die Wortfolge "Alpindienst der Bundespolizei" ersetzt.
2. Im § 28, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung "(1)" erhält, wird angefügt:
"(2) § 7 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft."
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