Artikel XVII
Das Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz 1986, LGBl Nr 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 125/2003, wird geändert wie folgt:
1. Im § 3 Abs 2 wird die Wortfolge "Polizei- oder Gendarmeriedienststelle" durch die Wortfolge "Dienststelle der Bundespolizei" ersetzt.
2. Im § 48 wird angefügt:
"(5) § 3 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft."
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