Artikel I
Das Salzburger Landes-Polizeistrafgesetz, LGBl Nr 58/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 109/2003, wird geändert wie folgt:
1. Im § 7 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. In den Abs 1 und 2 wird das Wort "Bundesgendarmerie" durch das Wort "Bundespolizei" ersetzt.
1.2. Abs 3 entfällt und der bisherige Abs 4 erhält die Absatzbezeichnung "(3)".
1.3. Im Abs 3 (neu) wird die Wortfolge "Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Bundesgendarmerie und der Bundespolizeidirektion Salzburg haben" durch die Wortfolge "Die Bundespolizei hat" ersetzt.
2. In der Überschrift des 4. Abschnittes wird das Wort "Bundesgendarmerie" durch das Wort "Bundespolizei" ersetzt.
3. In den §§ 7a und 7b wird jeweils das Wort "Bundesgendarmerie" durch das Wort "Bundespolizei" ersetzt.
4. § 8 Abs 7 lautet:
"(7) Die §§ 7, 7a und 7b in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2005 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.
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