§ 3
Soweit die zu dem im § 1 Abs 1 bestimmten Zeitpunkt noch vorhandenen Mittel des Salzburger Landmaschinenfonds nicht für die Befriedigung der gewährten Zinsenzuschüsse benötigt werden, sind sie als Förderungsdarlehen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Besitzstruktur im Land Salzburg der "Landwirtschaftlichen Besitzfestigungsgenossenschaft Salzburg reg.Gen.m.b.H" zur Verfügung zu stellen.
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