Folgende Maßnahmen können vom Land gefördert werden:
1. Maßnahmen, die den Zielen dieses Gesetzes dienen und über die Regeln der guten fachlichen Praxis hinausgehen;
2. bodenverbessernde Maßnahmen (§ 7);
3. die Bewältigung der Auswirkungen der gemäß den §§ 7 und 8 angeordneten Maßnahmen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise