Zur Vermeidung schädlicher Einflüsse für Mensch, Tier und Vegetation sind die Ziele dieses Gesetzes:
1. die Erhaltung und der Schutz von Böden und der Bodenfunktionen,
2. die Verbesserung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen und
3. die Verhinderung von Bodenerosion und Bodenverdichtung.
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