LandesrechtSalzburgLandesesetzeGrenzenänderung zwischen der Marktgemeinde Lofer und der Gemeinde Unken

Grenzenänderung zwischen der Marktgemeinde Lofer und der Gemeinde Unken

In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Lofer (KG 57111 Hallenstein) und der Gemeinde Unken (KG 57121 Reith) wird dahingehend geändert, dass er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 2550 und 2539 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 2550, 2515, 2552, 2479, 2480, 2516, 2481, 2517, 2482, 2483, 2484, 2518, 2519, 2520, 2536, 2537, 2538 und 2539 ergibt.

(2) Die Lage der genannten Grenzpunkte und der Verlauf der neuen Gemeindegrenze sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden Unterlagen ersichtlich.

§ 2

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.