LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Ehrenzeichengesetz§ 7a

§ 7a

In Kraft seit 01. Oktober 2007
Up-to-date

Pro Caritate-Verdienstzeichen

§ 7a

(1) Als Anerkennung für Verdienste auf dem Gebiet der sozialen Wohlfahrt wird das Pro Caritate-Verdienstzeichen des Landes Salzburg (Pro Caritate-Verdienstzeichen) verliehen.

(2) Das Pro Caritate-Verdienstzeichen kann an Personen verliehen werden, die sich um die soziale Wohlfahrt im Land Salzburg durch entsprechende Tätigkeit in karitativen Einrichtungen oder durch deren Unterstützung besondere Verdienste erworben haben.

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