LandesrechtSalzburgLandesesetzeGrenzänderung der Marktgemeinde Werfen und der Gemeinde Pfarrwerfen

Grenzänderung der Marktgemeinde Werfen und der Gemeinde Pfarrwerfen

In Kraft seit 01. Januar 2001
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Werfen (KG 55508 Reitsam) und der Gemeinde Pfarrwerfen (KG 55503 Dorf, KG 55504 Grub) wird dahingehend geändert, dass er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 12889 und 12894 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 12889, 12890, 12891, 12892, 12893 und 12894 und zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 12118 und 12127 durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 12118, 12119, 12120, 12121, 12122, 12123, 12124, 12125, 12126 und 12127 ergibt.

(2) Die Lage der genannten Grenzpunkte und der Verlauf der neuen Gemeindegrenze sind in den beim Vermessungsamt St Johann im Pongau unter GZ A 46/2000 aufliegenden Unterlagen ersichtlich.

§ 2

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.