LandesrechtSalzburgLandesesetzeGrenzänderung der Gemeinden Lamprechtshausen und St Georgen bei Salzburg

Grenzänderung der Gemeinden Lamprechtshausen und St Georgen bei Salzburg

In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Die Gemeindegebiete der Gemeinden Lamprechtshausen und St Georgen bei Salzburg werden geändert wie folgt:

1. Die Grundstücke Nr 409/2, 430/2 und 805/2 der Katastralgemeinde 56407 Jauchsdorf werden von der Gemeinde St Georgen bei Salzburg abgetrennt und der Gemeinde Lamprechtshausen eingegliedert.

2. Die Grundstücke Nr 1714/2, 1721/2 und 1727/2 der Katastralgemeinde 56403 Arnsdorf werden von der Gemeinde Lamprechtshausen abgetrennt und der Gemeinde St Georgen bei Salzburg eingegliedert.

(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 12. Juni 1997 zugrunde.

(3) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze ergibt sich aus dem beim Vermessungsamt Salzburg aufliegenden Lageplan über die Änderung der Gemeinde (Katastralgemeinde)- grenze zwischen den Gemeinden Lamprechtshausen und St Georgen bei Salzburg.

§ 2

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.