Das Land hat dafür zu sorgen, dass über die Jugendschutzbestimmungen und die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte informiert werden:
1. alle Kinder und Jugendlichen zumindest einmal vor dem Ende der allgemeinen Schulpflicht in geeigneter Weise;
2. die Erziehungsberechtigten dieser Kinder und Jugendlichen bei Elternabenden und durch spezielle Informationsbroschüren.
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