Inkrafttreten
§ 34
Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Salzburger Schischulgesetz 1976, LGBl. Nr. 58, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/1987 außer Kraft.
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