LandesrechtSalzburgLandesesetzeTätigkeitsperiode des bestehenden Landes-Kulturbeirates

Tätigkeitsperiode des bestehenden Landes-Kulturbeirates

In Kraft seit 01. Januar 1997
Up-to-date

§ 1

Die Tätigkeitsperiode des am 31. Dezember 1996 im Amt befindlichen Landes-Kulturbeirates wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 um ein Jahr verlängert.