§ 1
§ 1
Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde St Johann im Pongau und der Marktgemeinde St Veit im Pongau wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 7270 und 9789 durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 7519 bis 7524, 7204, 7525 bis 7528, 7307 bis 7309, den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt
10.589 und die Grenzpunkte 9784 bis 9788 ergibt.
§ 2
§ 2
Die Lage der genannten Grenzpunkte ergibt sich aus den beim Vermessungsamt St Johann im Pongau aufliegenden Unterlagen GZ P 379/94 und GZ P 393/94. Darin ist auch der Verlauf der neuen Grenze ersichtlich gemacht.