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Salzburg
Landesesetze
Übernahme bestimmter Straßen als Landesstraßen (L 206, L 269)
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Januar 1996
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§ 2 — Übernahme bestimmter Straßen als Landesstraßen (L 206, L 269)
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§ 2
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
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