§ 1
Als Landesstraße II. Ordnung werden übernommen:
1. als Teil der L 206 Köstendorfer Landesstraße ein Teilstück der Straße, die durch die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Dezember 1989, BGBl Nr 671, betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Marktgemeinden Straßwalchen und Neumarkt am Wallersee als Bundesstraße aufgelassen worden ist, und zwar vom Knoten Steindorf bei Steindorf in Straßwalchen bis zur Einbindung der L 206 Köstendorfer Landesstraße in die aufgelassene B 1 Wiener Straße bei Neumarkt am Wallersee in einer Länge von 1,34 km;
2. unter der Bezeichnung "L 269 Bischofshofener Landesstraße" das durch Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Salzburg, BGBl Nr 78/1992, als Bundesstraße aufgelassene Teilstück der B 311 Pinzgauer Straße von Straßenkilometer 46,227 der B 159 Salzachtalstraße in Bischofshofen bis zur Einmündung in die B 311 Pinzgauer Straße bei der Anschlußstelle Arthurwerk in St. Johann im Pongau in einer Länge von 3,218 km.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise