§ 1
Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Bischofshofen und der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 7696 und 7758 durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 7696 bis 7716, über 7763, und 7717 bis 7758 ergibt.
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