§ 1
Von der Almer Landesstraße (L 258) wird das Teilstück von der Zufahrt zum Parkplatz Lohninger (Straßenkilometer 0,190) bis zum Beginn des Dorfplatzes von Maria Alm am Steinernen Meer (Straßenkilometer 0,365) als Landesstraße II. Ordnung aufgelassen.
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