(1) Die §§ 3 Abs 1 und 3a Abs 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) Für die Weiteranwendung der §§ 3 Abs 1 und 3a Abs 1 und 2 in der bisher geltenden Fassung gilt § 99 Abs 2 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.
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