§ 2
Als Landesstraße II. Ordnung werden übernommen:
1. unter der Bezeichnung "Bundschuh Landesstraße" die in den Gemeinden Thomatal und St. Margarethen gelegene Gemeindestraße von der L 225 - Thomataler Landesstraße nächst Pichlern bis zum Hochofen in Bundschuh in einer Länge von 5,235 km; (Anm.: gebräuchliche Kurzbezeichnung L 267)
2. unter der Bezeichnung "Baier Landesstraße" die in der Marktgemeinde Straßwalchen gelegene Baier Gemeindestraße von der
B 147 - Braunauer Straße nächst Wimpassing bis zur Landesgrenze Oberösterreich in einer Länge von 0,200 km.
(Anm.: gebräuchliche Kurzbezeichnung L 268)
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