LandesrechtSalzburgLandesesetzeBischofshofen - St. Johann im Pongau - Änderung der Gemeindegrenzen

Bischofshofen - St. Johann im Pongau - Änderung der Gemeindegrenzen

In Kraft seit 01. Juli 1987
Up-to-date

Art. 1 § 1

Artikel I

§ 1

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Bischofshofen und der Marktgemeinde St. Johann im Pongau wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten Nr. 2453 und Nr. 2542 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr. 2453, 2447, 2437, 2438, 2439, 2440, 2442, 2443, 2444, 2445, 2511, 2512, 2513, 2514, 2515, 2516, 2517, 2518, 2519, 2520 und 2542 der KG Urreiting ergibt. Die angeführten Grenzpunkte liegen in der Mitte der Salzach.

(2) Der Verlauf der Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grenzpunkte ergeben sich aus den im Vermessungsamt St. Johann im Pongau aufliegenden technischen Unterlagen GZ: A - 134/85.

Art. 1 § 2

§ 2

Spätere Änderungen im Verlauf der Salzach haben auf den im § 1 bestimmten Verlauf der Gemeindegrenze keinen Einfluß.

Art. 2

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1987 in Kraft.