Arten der Friedhofsgebühren
§ 37
In der Friedhofsgebührenordnung sind folgende Gebührenarten vorzusehen:
a) Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr (§ 38);
b) Beisetzungsgebühr (§ 39);
c) Enterdigungsgebühr (§ 40);
d) Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle (Leichenkammer) (§ 41).
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