Leogang - Saalfelden am Steinernen Meer - Änderung der Grenzen
Art. 1
Artikel I
(1) Die Grenze zwischen der Gemeinde Leogang und der Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer verläuft im Zuge des Unterlaufes des Weißbaches vom Beginn der Bachverbauung im Bereich der Grundstücke 46 KG. Ecking und 412/1 KG. Lenzing ausgehend bachabwärts bis zur Brücke, welche die Weggrundstücke 670 KG. Ecking und 572 KG. Lenzing verbindet, in der Mitte des Weißbaches, sodann ab dem nordöstlichen Eck der genannten Brücke entlang des bachabwärts gesehen linken Ufers einen Meter landwärts der linken Innenkante der gemauerten Künette bis zur Mündung des Weißbaches in die Leoganger Ache.
(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs. 1 liegt der Stand des Grundsteuerkatasters vom 21. Mai 1979 zugrunde.
Art. 2
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.