Als Maßnahmen der überbetrieblichen Zusammenarbeit kommen für die Förderung insbesondere in Betracht:
a) die Verbesserung der Marktstruktur durch den Auf- und Ausbau von Vermarktungs- und Verwertungseinrichtungen;
b) die Errichtung von Erzeugerringen;
c) die Schaffung und Führung von Maschinen- und Betriebshilferingen;
d) Gemeinschaftseinrichtungen auf den Almen.
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