a) der Neu- und Umbau von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden;
b) die Verbesserung der technischen Einrichtung und Ausstattung (Außen-, Innen- und Hauswirtschaft einschließlich Vermarktung);
c) die Hebung der Wirtschaftlichkeit einer nachhaltigen Bodennutzung und der Viehwirtschaft einschließlich der Maßnahmen zum Schutz des Bodens, der Pflanzen und der Tiergesundheit;
d) die forstlichen Maßnahmen zur Erhaltung oder Begründung standortgemäßer Wälder;
e) die wirtschaftlichen Umstellungsmaßnahmen, insbesondere auch auf Produktionsalternativen;
f) der Ausbau und die Einrichtung des bäuerlichen Fremdenverkehrs.
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