a) die ausreichende Verkehrserschließung durch den ländlichen Wegbau (äußere Verkehrslage) einschließlich der Wegerhaltung;
b) die ausreichende Versorgung mit Licht- und Kraftstrom;
c) die Schaffung einer ausreichenden Zahl von Telefonanschlüssen;
d) die Sicherung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
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