§ 75 Bestimmungen über Mutterschutz, Karenzen und — Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
Gliederung
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 75 Bestimmungen über Mutterschutz, Karenzen und
Karenzurlaube aus Anlass der Mutter- oder Vaterschaft
Auf Beamte finden die Bestimmungen des Väter-Karenzgesetzes sinngemäß Anwendung. Auf Beamtinnen, die nicht in Betrieben beschäftigt sind, finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß Anwendung.
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