Beamte erreichen ein höheres Gehalt durch:
1. Vorrückung (§§ 29 und 30),
2. Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe (§ 32),
3. Zeitvorrückung (§ 34),
4. Beförderung (§ 35),
5. Erhöhung der Bezüge (§ 36).
Keine Verweise gefunden
Rückverweise