Dem Wachebeamten gebührt eine ruhegenussfähige Wachdienstzulage,
1. solange er im Wacheexekutivdienst verwendet wird oder
2. wenn er infolge eines im Wacheexekutivdienst erlittenen Dienstunfalles nicht mehr in diesem Dienst verwendet werden kann.
Die Wachdienstzulage beträgt:
in der Verwendungsgruppe Schilling
W 2 947
W 3 809
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