LandesrechtSalzburgLandesesetzeUmwandlung von landwirtschaftlichen Grundstücken in Waldland§ 3

§ 3

In Kraft seit 11. Februar 1932
Up-to-date

§ 3

Wenn ein solcher Antrag binnen der im § 2 bezeichneten Frist nicht gestellt wird, hat die politische Bezirksbehörde dies durch Bescheid festzustellen.

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