§ 45 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Juli 1999
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 5 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 1999, in Kraft. Gleichzeitig tritt das Steiermärkische Landespersonalvertretungsgesetz, LGBl. Nr. 5/1990, außer Kraft.
(2) § 5 tritt mit Beginn der nächsten Wahlperiode, spätestens jedoch mit 1. Juli 2000, in Kraft. Gleichzeitig tritt § 5 des Steiermärkischen Landespersonalvertretungsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1990, außer Kraft.
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