Dem Oö. Landesjagdverband kommen neben den ihm sonst nach diesem Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben insbesondere folgende Aufgaben zu:
1. die Pflege und die Förderung des Weidwerks und der Jagdwirtschaft;
2. die Erstattung fachlicher Gutachten auf Grund behördlicher Aufforderung;
3. die Information und Ausbildung der Mitglieder in allen Zweigen der Jagd;
4. der Abschluss einer Gemeinschafts-Jagdhaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden für Mitglieder, die über keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung im Sinn des § 33 Abs. 1 Z 2 verfügen;
5. die fachliche Ausbildung der Jagdschutzorgane und Organisation der Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 38 Abs. 6;
6. die Förderung von wissenschaftlichen Projekten in den Bereichen Jagd und Wildbiologie;
7. die Pflege und Förderung des Jagdhundewesens;
8. die Hintanhaltung von Wildseuchen und die diesbezügliche Meldung an die und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden;
9. die Abhaltung von fachspezifischen Veranstaltungen;
10. die Durchführung von Ehrungen;
11. die Unterstützung der Pflege der Jagdkultur;
12. die Aufsicht über die Bezirksgruppen.
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