Die zur Erfüllung der Aufgaben und zur Deckung des Aufwands des Oö. Landesfischereiverbands erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch:
1. die Revierumlage der ordentlichen Mitglieder;
2. die oö. Jahresfischerkartenabgabe und die oö. Gastfischerkartenabgabe;
3. die Gebühren für die Teilnahme an der Unterweisung samt Fischerprüfung gemäß § 20 Abs. 2;
4. Kostenbeiträge für die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen;
5. sonstige Zuwendungen und Einnahmen.
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