Ziel dieses Landesgesetzes ist es, im Interesse der Nachhaltigkeit, des Klima- und Umweltschutzes und der Versorgungssicherheit den Fortbestand von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfall mit hohem biogenen Anteil sicherzustellen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise