§ 3 § 3 Abgabepflichtige bzw. Abgabepflichtiger — Oö. Landschaftsabgabegesetz
Abgabepflichtige bzw. Abgabepflichtiger ist die Betreiberin bzw. der Betreiber einer Gewinnungsstätte eines abgabepflichtigen Materials.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden