Mittel des Fonds sind:
1. Beiträge der Bundesgesundheitsagentur gemäß Art. 29 Abs. 1 Z 1 der Vereinbarung;
2. Beiträge der Länder (Umsatzsteueranteile) gemäß Art. 29 Abs. 1 Z 2 der Vereinbarung;
3. Beiträge der Sozialversicherung gemäß Art. 29 Abs. 1 Z 3 der Vereinbarung;
4. zusätzliche Mittel, die auf Grund der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden;
5. Mittel gemäß dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz;
6. Beiträge der Gemeinden (Umsatzsteueranteile) nach Maßgabe einer gesonderten bundesgesetzlichen Regelung gemäß Art. 29 Abs. 1 Z 6 der Vereinbarung;
7. Vermögenserträge;
8. sonstige Einnahmen.
(Anm: LGBl.Nr. 22/2025)
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