(1) Dieses Landesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz, LGBl. Nr. 2/2006, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 39/2011, außer Kraft.
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