§ 5 § 5 Erlöschung der Ausspielbewilligung — Oö. Glücksspielautomatengesetz
Gliederung
1. HAUPTSTÜCK AUSSPIELUNGEN MIT GLÜCKSSPIELAUTOMATEN
2. ABSCHNITT BEWILLIGUNGSVERFAHREN § 3 Ausspielbewilligung
§ 5 § 5 Erlöschung der Ausspielbewilligung
Rückverweise
Die Bewilligung erlischt
1. durch Ablauf der Bewilligungsdauer oder
2. durch Zurücklegung der oder Verzicht auf die Bewilligung nach Ablauf der im § 3 Abs. 6 gesetzten Frist oder
3. mit dem Enden des Bestehens der Rechtsform der Bewilligungsinhaberin oder
4. durch Zurücknahme der Bewilligung.
Keine Ergebnisse gefunden