LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Glücksspielautomatengesetz1. HAUPTSTÜCK AUSSPIELUNGEN MIT GLÜCKSSPIELAUTOMATEN5. ABSCHNITT BEHÖRDEN UND BEHÖRDLICHE MASSNAHMEN § 18 Behörden§ 19

§ 19§ 19 Mitwirkung von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Vollziehung

In Kraft seit 05. Mai 2011
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